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  • Externer Datenschutzbeauftragter

    Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten
    Gemäß BDSG darf zum Datenschutzbeauftragten nur bestellt werden, wer die entsprechende Sach- und Rechtskunde besitzt. Der Datenschutzbeauftragte muss hiernach insbesondere über rechtliche, technische, organisatorische, pädagogische, didaktische sowie kommunikative Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen.


    Arbeitsgebiete eines Datenschutzbeauftragten

    Sie haben immer noch keinen Datenschutzbeauftragten ?
    Bei entsprechend hohen Bußgeldern - die schon fällig werden können, wenn der Datenschutzbeauftragte nicht einmal bestellt ist - wird es höchste Zeit, sich damit zu beschäftigen. Der Datenschutzbeauftragte muss übrigens kein eigener Mitarbeiter sein (was aus verschiedenen Gründen häufig problematisch ist). Sie können einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

    Lesen Sie mehr zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.

    Für ein Beratungsgespräch rufen Sie uns einfach an: 0661-3802003-0 oder nutzen Sie unseren Call Back-Service auf der rechten Seite.


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