Externer Datenschutzbeauftragter
Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten
Gemäß BDSG darf zum Datenschutzbeauftragten nur bestellt werden, wer die entsprechende Sach- und Rechtskunde besitzt. Der Datenschutzbeauftragte muss hiernach insbesondere über rechtliche, technische, organisatorische, pädagogische, didaktische sowie kommunikative Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen.

Arbeitsgebiete eines Datenschutzbeauftragten
- Organisatorische und technische Beratung
- Durchführung einer Bestandsaufnahme zur Feststellung des aktuellen Datenschutzniveaus in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen des BDSG
- Aufbau einer internen Datenschutzorganisation
- Feststellung eines etwaigen Handlungsbedarfs in Bezug auf notwendige Datenschutzmaßnahmen
- Entwicklung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur Realisierung der Anforderungen des Datenschutzes
- Prüfung der internen Verfahrensverzeichnisse und des externen „Jedermann-Verzeichnisses“ und regelmäßige Überprüfung der darin enthaltenen Angaben
- Beratung bei der Auswahl und der Implementierung von IT-Anwendungen in Bezug auf ihre Datenschutzkonformität
- Beratung bei der Vorabkontrolle von IT-Anwendungen, insbesondere bei der Verarbeitung von besonderen Arten personenbezogener Daten
- Empfehlungen für die datenschutzgerechte Vertragsgestaltung mit externen Geschäftspartnern und für die arbeitsvertraglichen Regelungen der Mitarbeiter
- Informationen über datenschutzrelevante Gesetze, Richtlinien und Rechtsprechung
- Schulung und Information der Mitarbeiter in Bezug auf den Datenschutz
- Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
- Prüfung der datenschutzgerechten Gestaltung des Internetauftritts
- Ansprechpartner in allen Datenschutzangelegenheiten für Betroffene, interne Mitarbeiter und Anfragen von Dritten
- Vertretung nach außen gegenüber den jeweiligen externen Stellen (Betroffene, Behörden, etc.)
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Betroffenen
- Durchführung von erforderlichen Meldungen gegenüber Behörden
Sie haben immer noch keinen Datenschutzbeauftragten ?
Bei entsprechend hohen Bußgeldern - die schon fällig werden können, wenn der Datenschutzbeauftragte nicht einmal bestellt ist - wird es höchste Zeit, sich damit zu beschäftigen. Der Datenschutzbeauftragte muss übrigens kein eigener Mitarbeiter sein (was aus verschiedenen Gründen häufig problematisch ist). Sie können einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.
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